Wintergärten nach Maß aus der Pfalz
Ein Wintergarten erweitert Ihr Haus um einen hellen Raum zwischen drinnen und draußen. Mit der Übernahme der WIFEBA 2024 haben wir erfahrene Fachkräfte gewonnen und unser Leistungsportfolio um hochwertige Wintergärten erweitert.
Unser Betrieb liegt in Römerberg bei Speyer, die FW Glashaus in Bornheim – beide in der Pfalz. Von dort planen, fertigen und montieren wir Ihren Wintergarten.
Kalt- oder Warmwintergarten?
Ein Kaltwintergarten ist unbeheizt und wird vor allem in der warmen Jahreszeit genutzt – im Winter etwa für Pflanzen. Ein Warmwintergarten ist beheizt, gedämmt und wird als Wohnraum das ganze Jahr genutzt. Die Entscheidung beeinflusst Verglasung, Profile, Dämmung und auch die Genehmigung. Wir klären sie gleich zu Beginn mit Ihnen.
Öffnen, lüften, beschatten
Damit der Wintergarten das ganze Jahr angenehm bleibt, planen wir die Ausstattung von Anfang an mit:
- Schiebeanlagen oder Hebeschiebetüren zum Garten
- Glasdach mit passender Verglasung
- Lüftungsflügel für frische Luft
- Sonnenschutz, abgestimmt auf Lage und Ausrichtung
Ist ein Wintergarten in Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtig?
Grundsätzlich ja: Die Errichtung eines Wintergartens ist in Rheinland-Pfalz in der Regel baugenehmigungspflichtig. Nach § 62 der Landesbauordnung (LBauO) gibt es Ausnahmen – genehmigungsfrei sind zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten bis zu 50 m³ umbauten Raums an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nicht jedoch im Außenbereich. Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten trotzdem.
Klären Sie Ihr Vorhaben deshalb früh mit der Bauaufsicht Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung. Wir unterstützen Sie mit Werkplänen und technischen Unterlagen.
Quelle: Merkblatt Wintergarten der Kreisverwaltung Cochem-Zell (06.08.2025)
So arbeiten wir
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Einbau bleibt Ihr Projekt in unserer Hand:
- Aufmaß auf der Baustelle
- Werkpläne und Abstimmung mit Ihren Architekten
- Fertigung in unserem Betrieb
- Montage vor Ort
Referenzen

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Häufige Fragen
Brauche ich für einen Wintergarten in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung?
In der Regel ja. Genehmigungsfrei sind nach § 62 LBauO nur zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten bis 50 m³ umbauten Raums an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nicht jedoch im Außenbereich. Verbindlich Auskunft gibt die Bauaufsicht Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung.
Quelle: Merkblatt Wintergarten der Kreisverwaltung Cochem-Zell (06.08.2025)
Was ist der Unterschied zwischen Kalt- und Warmwintergarten?
Der Kaltwintergarten ist unbeheizt und vor allem für die warme Jahreszeit gedacht. Der Warmwintergarten ist beheizt und gedämmt und wird ganzjährig als Wohnraum genutzt.
Wo sitzen Sie?
Unser Betrieb liegt in der Rheinfeldstraße 69 in Römerberg bei Speyer; die FW Glashaus sitzt in Bornheim. Schreiben Sie uns, wo Ihr Haus steht – wir melden uns.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Beschreiben Sie Ihr Projekt über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Pläne, Maße oder Fotos helfen uns bei der ersten Einschätzung. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen die nächsten Schritte.
Ihr Projekt mit rahmenlos
Schicken Sie uns Pläne, Maße oder Fotos Ihres Vorhabens. Wir beraten Sie persönlich und erstellen Ihnen danach ein Angebot.